Überlege 16er Ritzel zu verbauen

  • Habt´s ihr schonmal nachgelesen, was Motorradonline zum Thema schreibt?

    Da steht:

    Wird beispielsweise statt eines 16er Ritzels am Getriebeausgang ein 15er Pendant verwendet, ist bei gleicher Geschwindigkeit die Motordrehzahl höher - sinnvoll beispielsweise für Enduros, die vorwiegend im Gelände bewegt werden.

    Eine Umstellung auf ein 17er Ritzel dagegen würde bei gleicher Geschwindigkeit die Drehzahl verringern - gern eingesetzt bei leistungsgesteigerten Sportmaschinen zur Erhöhung der Endgeschwindigkeit oder bei Tourern, um ein niedriges Drehzahlniveau zu bekommen.

    Wollt ihr jetzt mit der SuperDucky vorwiegend ins Gelände

    oder aufgrund der Leistungssteigerung niedertouriger reisen?

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Die SDR (2014 + 2017) macht mit einem 16er Ritzel auf alle Fälle noch mehr Spaß - ist so - selbst tausende KM so gehfahren - kann man schreiben was man will.


    Auch die SAS mit nem 45er Kettenblatt ist nicht mit nem 42er Kettenblatt zu vergleichen. 20.000 km Erfahrung und ab März geht's wieder bei Null los :grins:

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie:

  • Hallo Forum,


    hier noch eine interessante Info (von einem KTM-Mitarbeiter aus der Entwicklung):


    Die ursprüngliche Übersetzung war 16-38. So wurde die SDR damals konstruiert/entwickelt.

    Wegen der Homologation wurde ein 17er statt original 16er Ritzel verwendet.


    Viele Grüße

    Wer später bremst, ist länger schnell...

  • habe auch das 16er Ritzel drauf - ich finde in den Spitzkehren ist es dann mit dem 2 Gang besser zu fahren und man verwendet auf der Landstraße auch den 6 Gang.


    kleiner Nachteil - wenn man sehr schnell die Spitzkehren fährt, dann muss man in 1 Gang runter - da ist das 17 etwas besser, da man am Kurvenausgang etwas später schalten kann und in der Schräglage mehr Beschleunigung hat - weil - sobald man in der Schräglage schaltet, dann bremst dich die Sch... TC sofort mal aus

  • Könnte sein, dass das Firmware-Update bei der GT das Ansprechverhalten des Motors geschmeidiger macht. Hinweise gips jedenfalls schon. Das macht ein andres Ritzel vlt. für einige obsolet.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • vielleicht mal kurz zur Info. Habe die letzten Motorräder, inklusive der Super Duke, alle kürzer übersetzt, gefällt mir persönlich halt besser. Hat 48,-Euro beim TÜV gekostet, die Übersetzung darf sich halt nicht mehr als 8% ändern.

    Ach Ja, Dekra darf das nicht.

    Viel Spaß noch.

  • vielleicht mal kurz zur Info. Habe die letzten Motorräder, inklusive der Super Duke, alle kürzer übersetzt, gefällt mir persönlich halt besser. Hat 48,-Euro beim TÜV gekostet, die Übersetzung darf sich halt nicht mehr als 8% ändern.

    Ach Ja, Dekra darf das nicht.

    Viel Spaß noch.

    bei welchem TÜV? gibt ja nicht DEN TÜV, vielleicht gibts hier deshalb so unterschiedliche Aussagen zur Eintragung?!

    Tuono?!..aber bitte mit Zwiebeln...

  • Warum sollte die DEKRA das nicht dürfen? Dort sind auch Gutachter im Einsatz.....

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich Dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger (Kurt Tucholsky) :zwinker:

  • Genau:

    Das Ändern der Übersetzung erfolgt ja auch im normalen Fahrbetrieb laufend,

    einfach indem man schaltet. (Das steht natürlich auch dem Fahrer offen.)

    Insofern wird es die Emissionen - sowohl Geräusch als auch Abgas - nicht ändern,

    wenn man statt einem 2., 3., 4. Gang einen eins-Komma-achten, zwei-Komma-achten usw hat.


    Auch das veränderte Drehzahlniveau schlägt da nicht zu,

    denn der Fahrer könnte ja auch mit der Serien-Übersetzung um 1/17 schneller fahren,

    wie er auch mit dem 16er-Ritzel um 1/17 langsamer fahren kann.

    Dass sich die Spitzengeschwindigkeit etwas ändert, wird bei einer 1290er wenig relevant sein.


    Zuletzt hat das Ändern der Übersetzung auch keinen Einfluss auf die Beschleunigung,

    auch wenn das viele glauben:

    Durch unsere eng gestuften Getriebe läuft der Motor auch nach dem Schalten "im Band"

    und im 1. und 2. ist das Vorderrad ohnehin nicht am Boden zu halten.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO (es müssen dazu ABE, Teilegutachten oder EG- ECE Genehmigungen vorliegen) darf jede Überwachungsorganisation in jedem Bundesland durchführen. Also TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS .....)


    Änderungsabnahmen nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO (eben die Einzelabnhamen) und Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis darf ausschließlich die Organisation durchführen die in dem Bundesland zur "Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr" bestellt ist.


    Das ist vom Bundesland abhängig. In den alten (West) Bundesländern ist es immer der TÜV, in den neuen (Ost) Bundesländern ausschließlich DEKRA.


    Alle anderem Organisationen oder freien Sachverständigen dürfen KEINE Einzelabnahmen abnehmen.


    ---------------


    Wenn Du die Abnahme also in den alten Bundesländern machen lassen willst, dann mußt Du zu dem TÜV gehen, der in dieser Region zu "Technischen Prüfstelle" bestellt ist, das kann in einem Bundesland auch regional zwischen den TÜV unterschiedlich sein.


    In den neuen Bundesländern ist ausschließlich DEKRA zur Technischen Prüfstelle bestellt.


    ----------


    Mal so nebenbei, bei einem Neufahrzeug (noch nicht zugelassen) dürfen DEKRA Ingenieure auch im Westen also bundesweit als Regionale Begutachter des DEKRA -Ost eine Begutachtung zur Erteilung einer Einzebtriebserlaubnis nach §13 EG-FGV durchführen

    Ich trinke auf Gute Freunde

  • So einfach ist es leider nicht:nein:

    Das würde ja bedeuten, so lange ich nicht abbiege brauch ich bei der HU keine Blinker:grins:


    Wichtiger Hinweis: Eine Änderung der Sekundärübersetzung - die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab - ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.

    Gruß

  • Stimmt so nicht mehr. Der 21er ist überarbeitet worden und die technischen Dienste der einzelnen Organisationen dürfen das jetzt auch.

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • Das ist aber zu kurz gesprungen und stimmt so nicht.


    Geräuschemmissionen werden Z.B bei bestimmten Geschwindigkeiten gemessen. Bei einer Änderung der Sekundärübersetzung ändert sich bei einer bestimmten Geschwindigkeit auch die Drehzahl und damit die Lautstärke. Diese Änderung ist Eintragungspflichtig. Dabei ist das wohl bei Euro 3 Fahrzeugen (SDR 1.0) noch leichter, als bei Euro 4 Fahrzeugen (SDR 2.0).


    Es könnte sogar sein, dass KTM das 17er Ritzel gewählt hat, um die Bestimmungen einhalten zu können. Dass es nicht doe optimale Übersetzung für die SDR ist, haben die sicher auch gemerkt.


    Sei es drum. eine Eintragung ist erforderlich und bei Euro 3 Fahrzeugen zumindest auch möglich.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • und warum gibt es wohl bzw. gab es schalter wo genau gang 2 und 3 ermittelt wurde?

    genau, um die Geräusche auf der Messstrecke einzuhalten. der Motor bekam einfach kein Vollgas in den beiden gängen.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Geräuschemmissionen werden Z.B bei bestimmten Geschwindigkeiten gemessen. Bei einer Änderung der Sekundärübersetzung ändert sich bei einer bestimmten Geschwindigkeit auch die Drehzahl und damit die Lautstärke. Diese Änderung ist Eintragungspflichtig. Dabei ist das wohl bei Euro 3 Fahrzeugen (SDR 1.0) noch leichter, als bei Euro 4 Fahrzeugen (SDR 2.0).

    Du hast natürlich recht,

    aber in der Praxis hat das Motorrad mit dem 16er-Ritzel bei 47 km/h die gleiche Drehzahl wie das mit dem 17er bei 50 km/h

    und damit die gleichen Emissionen auch.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Du hast natürlich recht,

    aber in der Praxis hat das Motorrad mit dem 16er-Ritzel bei 47 km/h die gleiche Drehzahl wie das mit dem 17er bei 50 km/h

    und damit die gleichen Emissionen auch.

    Die hier genannten rund 6% Veränderung sind daher ja (zumindest bei Euro 3) ja auch (relativ einfach) eintragungsfähig. Inwieweit ab Euro 4 dann ein Gutachten über die Emissionen erforderlich ist, kann ich aus eigener Erfahrung (noch) nicht beurteilen.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?