Rudikip hat recht, die Gewährleistung muss gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.
Zum Thema Garantie und Gewährleistung:
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt 2 Jahre für z.B. Neufahrzeuge.
Die Garantie beschreibt alles, was über die Gewährleistung hinaus geht, z.B. ein Anspruch über die 2 Jahre hinaus.