Reifenbindung 1050/1190/1290 austragen?


  • Deshalb kontraproduktiv... :grins:


    Markus

  • Ich hab mir die Pirelli jetzt mal bestellt. Bis zum nächsten TÜV Termin sind die fertig und dann werde ich mal den Roadsmart 3 probieren.

    Grüße Frank


    KTM = Kleines Technisches Meisterwerk


  • Gerry, Danke für die Mühe, Danke auch an den Prüfer für das Gutachten!
    Ich habe gestern die Reifenbindung austragen lassen und morgen gibt es Pirellis. Ich war mit den Contis überhaupt nicht zufrieden.
    Ich habe bisher noch nie Probleme mit der Rennleitung gehabt. Durch den TÜV nächstes Jahr zu kommen, sehe ich auch kein Problem.


    Gruß


    Matthias

    Motoroller Berlin, MZ ETZ 250, 2x Transalp 600, Honda Varadero, KTM 1290 SA

  • Servus,
    ich habe heute eine Mail des Prüfers aus Windischleuba erhalten, der seinerzeit die vorstehend diskutierten "Gutachten" erstellt hatte. Laut seiner Mail wird aufgrund einer Beschwerde einer bayerischen Behörde "die Abnahme nach §13FZV zur Reifenbindung von den Behörden nicht mehr anerkannt" (...), die Abnahme nach §13 FZV sei zu stornieren. Ich werde von ihm ein geändertes Gutachten mit allen 3 Reifenfreigaben erhalten; das ursprüngliche Gutachten solle ich zurücksenden. Die Kosten für die Abnahme nach §13FZV würden erstattet.


    Ich gehe mal davon aus, daß ich nicht der einzige bin, der ein solches Schreiben erhält. Ich weiß nicht, was passiert, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme, aber ich werd´s nicht ausprobieren. Selbst wenn ich die Gebühr für das "Gutachten" zurückbekomme, bleibe ich also auf zwei Umschreibungen des Fahrzeugscheines sitzen.


    Beste Grüße
    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder, ohne Anspruch auf Richtigkeit / Vollständigkeit.

  • Jepp, habe die Mail auch bekommen. Mache erst einmal gar nichts - abwarten. Das so eine Beschwerde aus Bayern kommt war klar - vielleicht haben die auch die ganzen Threads hier mitgelesen :foto:


    Wenn ich viel Langeweile hätte würde ich gegenklagen und auf europäisches Recht verweisen. Aber nicht wegen ein paar blöden Reifen....

  • Ich würde eigentlich ein ordentliches Schriftstück der Zulassungsbehörde erwarten, ob eine Mail des Gutachters hier genügt, ist doch zweifelhaft. Was ist, wenn jemand das Motorrad zwischenzeitlich verkauft hat? Wer informiert dann den neuen Eigentümer? Was ist, wenn man zwischenzeitlich aufgrund der Austragung Reifen montiert hat, die nun nicht mehr zugelassen sind? Haftung des Gutachters? Schadensersatz?


    Das ganze ist doch recht dubios, wobei ich bei dem Prozedere der Austragung (keine Vorstellung des jeweiligen Motorrades...) rückblickend doch etwas blauäugig war. Ärgerliche Sache.

  • Also ich habe die Email auch bekommen und mich sehr gewundert :motzki:


    Werde auch erst einmal nichts machen und abwarten was passiert..... :ja:


    Gruß Gregor

  • Hallo,


    als Neuling verstehe ich das Thema nicht ganz. Mein Händler hat mir gesagt, dass es ja z.B. für den PSTII auf der 1050 eine Freigabe gibt. Die ist dann mitzuführen und dann fahre ich den legal obwohl in den Papieren eine Reifenbindung für den MTN steht.


    Damit würde sich doch das Austragen erübrigen!? Oder stimmt die Aussage nicht??


    Gruß
    matze

    Mitdenken statt querdenken!

  • Es gibt aber auch Reifen, z.b. der Conti TKC70, der weder eingetragen ist, noch über eine Freigabe für die 1050 verfügt. Und somit wäre eine Austragung schon sinnvoll, wenn man den fahren will.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Zitat

    als Neuling verstehe ich das Thema nicht ganz.


    jepp, das scheint so ;-)


    Hier gehts vor allem um die 1190er, dafür gibts keine Freigabe für den PST2.

  • Bitte hier nur noch Beiträge zum Austausch bezüglich des kürzlichen Briefes des Gutachters; wenn diese Angelegenheit geklärt ist, mache ich hier wieder zu. Für die Frage was und wann generell einzutragen und auszutragen ist, taugt dieser Thread nicht mehr; siehe auch die Anmerkungen von WeisNet im ersten Posting. Danke!

    Dies ist das Mod-Profil von JustMe; für weitere Infos bitte in den Profil-Details nachsehen!

  • Hat jemand inzwischen nähere Erkenntnisse, warum man nun vorgehen sollte, wie vom Sachverständigen gewünscht? Ich habe ihm Anfang der Woche eine Mail geschrieben, aber leider keine Antwort erhalten. Ich möchte schon gerne wissen, ob ich der Aufforderung Folge leisten muß, was andernfalls passiert und letztlich - für den Fall daß ich der Aufforderung Folge leisten muß - warum nun drei Reifen eingetragen werden sollen anstatt lediglich der bekannte Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".


    Falls also der ein oder andere auch noch nachfragt, kriegen wir vielleicht eine Antwort?


    Grüße
    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder, ohne Anspruch auf Richtigkeit / Vollständigkeit.

  • Will ich denn eine Antwort. :denk: Die erste Mail muss ich wohl leider ungesehen gelöscht haben. Ich weiß von gar nichts und will es auch nicht wissen. Fakt ist in meinen Papieren steht keine Bindung mehr drin und so lange wie ich von keiner Behörde dazu schriftlich aufgefordert werde bleibt das auch so.

    Grüße Frank


    KTM = Kleines Technisches Meisterwerk

  • Frage an alle KTM Treiber aus Dt.


    Wie ist das nun mit den Reifenbindungen beim TÜV?


    Die 1050 Adv. hat im FZG-Schein einen Metzler eingetragen, hab aber aktuell einen Conti (gleiche Reifendimensionen) verbaut.

    Sind Probleme beim TÜV zu erwarten?

    Danke für euere Erfahrungen!

    Vg Tom

  • Frage an alle KTM Treiber aus Dt.


    Wie ist das nun mit den Reifenbindungen beim TÜV?

    Wenn der montierte Reifen eine DOT jünger als 1.2020 hat, dann ist die Reifenbindung egal.
    Solange die eingetragenen Reifendimensionen übereinstimmen und der Speedindex nicht unterschritten wird.

    Freigaben haben für alle Reifen jünger als DOT 1.2020 ihre Gültigkeit verloren.


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Lass den Metzeler beim nä TüV oder gleich wenn Du willst rausstreichen.

    Mein Tüver hat in seiner Datenbank nachgesehen und aufm CoC stehen auch nur Größen -> also wurde die Eintragung gestrichen.

    Adventure, da stecken bleiben wo andere nicht hinkommen.:wheelie:

  • Wenn der montierte Reifen eine DOT jünger als 1.2020 hat, dann ist die Reifenbindung egal.
    Solange die eingetragenen Reifendimensionen übereinstimmen und der Speedindex nicht unterschritten wird.

    Freigaben haben für alle Reifen jünger als DOT 1.2020 ihre Gültigkeit verloren.

    Wiederspricht sich das nicht?


    Ich bezweifle, das es egal ist welchen reifen man drauf hat ( egal ob alles technische passt) wenn er jünger als 1.2020 ist wenn man eine reifenbindung im schein stehen hat.

    Aber jeder wir er meint. Bin mir aber bei dem regelwerk nicht mehr ganz sicher.



    Gruss axel

  • Warum liest Du nicht bei Google nach bevor Du hier Postings anzweifelst?

    Es gibt keine Reifenbindung mehr. Die eingetragen Größe / Speedindex und Traglast muss stimmen, Rest ist wurschd.

    Auch wenn DOT vor 01/2020 ist.

    Mit DOT vor 01/2020 darf noch mit Herstellerfreigabe eine andere Größe gefahren werden, das ist alles. Also z.B ein 190/55 statt dem eingetragenen 190/50.

    Ab DOT 01/2020 darf dann nur noch ein 190/50 drauf.


    EDIT: Das ist EU-Recht und gilt für alle Fahrzeuge mit CoC. Also so alles ab etwa Baujahr 2000/2001.

    Hinweis: Es handelt sich hier um einen rein subjektiven Post!


    Grüße Dirk

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Hypermotard 821 SP ´13